Zusätzliche Vorschriften für Sühne- und Wiedergutmachungsopfer
17-18 Auch die folgenden Anweisungen erhielt Mose für Aaron und seine Söhne: Für das Sühneopfer gilt die Vorschrift: Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar, der vor dem Heiligen Zelt steht, geschlachtet werden. Das Fleisch des Sühneopfers ist etwas besonders Heiliges. 19 Der Priester, der das Opfer darbringt, soll es essen, aber nur an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligtums. 20 Jeder, der unbefugt damit in Berührung kommt, muss sterben. Kommt ein Spritzer von dem Blut auf ein Kleidungsstück, so muss der Fleck an geweihter Stätte ausgewaschen werden. 21 Wird das Fleisch in einem Tongefä ss gekocht, so muss dieses anschliessend zerschlagen werden; bei einem Metallgefäss genügt es, wenn es gescheuert und gründlich mit Wasser gespült wird. 22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen das Fleisch essen; es ist etwas besonders Heiliges. 23 Wenn jedoch das Blut des Opfertieres ins Heilige Zelt gebracht wurde, um damit Sühne zu schaffen, darf niemand von dem Fleisch essen; es muss verbrannt werden.
3Mo 7
1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. 2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar. 3-5 Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt. 6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges. 7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt. 8 Beim Brandopfer eines einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres. 9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt. 10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.